Der-Bausparvertrag
Startseite Der-Bausparvertrag

Der-Bausparvertrag


Impressum

Auszahlung Bausparverträge

Auszahlung

Der Auszahlungstermin wird von den Bausparkassen unterschiedlich festgelegt, von Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag, bis zur späteren Übersendung eines Darlehensantrages. Vor dem Auszahlungstermin muss der Bausparer der Bausparkasse mitteilen, was ausgezahlt werden soll:

a) Nur Guthaben (inkl. Guthabenzinsen, unter Umständen Rückerstattung der Abschlussgebühr, erhöhte Guthabenverzinsung nachträglich, Sonderbonus o.ä. möglich). Bei Auszahlung vor 7 Jahren seit steuerlichem Vertragsbeginn wird die bereits gewährte Wohnungsbauprämie durch das Finanzamt zurückgefordert wenn kein Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung vorliegt. Nach 7 Jahren ist die Verwendung frei: Auszahlung Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie. Durch die Bausparförderung kann die erzielte Rendite deutlich über der vergleichbarer Anlagen liegen.

b) Guthaben und Bauspardarlehen oder Teile des Darlehens. Das maximale Darlehen beträgt dabei in der Regel die Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben bei Auszahlung (inkl. Zinsen etc.) so dass der Gesamtauszahlungsbetrag gleich der Vertragssumme ist. In manchen Tarifen errechnet sich das maximale Darlehen anhand eines Vielfaches der bis zum Zuteilungsstichtag verdienten Guthabenzinsen. Bei Auszahlung von Darlehensbeträgen, muss auf jeden Fall der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung erbracht werden.

c) Mehrzuteilung (wird nicht von allen Bausparkassen angeboten). Die Bausparkasse kann dem Bausparer bei Vorliegen aller Zuteilungsvoraussetzungen ein höheres als in b) beschriebenes Darlehen anbieten (Mehrzuteilung). Dies ist entweder bereits im Vertrag als Option so festgehalten oder kann von der Bausparkasse mit Zustimmung des BaFin angeboten werden. Ggf. sind damit Änderungen des Zinssatzes oder der Tilgungsintensität verbunden.

d) Wahlzuteilung (wird nicht von allen Bausparkassen angeboten). Die Bausparkasse kann dem Bausparer bereits vor Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen ein Darlehen anbieten (Wahlzuteilung). Dies ist entweder bereits im Vertrag als Option so festgehalten oder kann von der Bausparkasse mit Zustimmung des BaFin angeboten werden. Die Modalitäten für die Wahlzuteilung variieren erheblich. Der Bausparer gibt den gewünschten Darlehenszins in Höhe des benötigten Bauspardarlehens an. Der erforderliche Tilgungsbeitrag wird in Abhängigkeit der erreichten Guthabensaldensumme oder anderer Bewertungsverfahren errechnet. Gibt der Bausparer stattdessen neben dem Darlehenszins die Höhe des gewünschten Tilgungsbeitrages vor, wird umgekehrt die Höhe des möglichen Darlehens bestimmt.

Die Auszahlung des Darlehens kann ganz oder teilweise durch die Bausparkasse verweigert werden, wenn die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate nicht gewährleistet, oder wenn eine gegebenenfalls notwendige Absicherung des Darlehens (Ersatzsicherheiten oder dingliche Sicherheit) nicht möglich ist.

Eine weitere Möglichkeit des Bausparens stellt das Wohn-Riestern dar.
Weitere Daten hierzu, sowie sonstige Riester-Formen bei Rententips.de


Bauleistungsversicherung

Der-Bausparvertrag Bausparvertrag