Auszahlung Bausparverträge
Auszahlung
Der Auszahlungstermin wird von den
Bausparkassen unterschiedlich festgelegt, von Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag,
bis zur späteren Übersendung eines Darlehensantrages. Vor dem Auszahlungstermin
muss der Bausparer der Bausparkasse mitteilen, was ausgezahlt werden soll:
a)
Nur Guthaben (inkl. Guthabenzinsen, unter Umständen Rückerstattung der
Abschlussgebühr, erhöhte Guthabenverzinsung nachträglich, Sonderbonus
o.ä. möglich). Bei Auszahlung vor 7 Jahren seit steuerlichem Vertragsbeginn
wird die bereits gewährte Wohnungsbauprämie durch das Finanzamt zurückgefordert
wenn kein Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung vorliegt. Nach 7 Jahren
ist die Verwendung frei: Auszahlung Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie. Durch
die Bausparförderung kann die erzielte Rendite deutlich über der vergleichbarer
Anlagen liegen.
b) Guthaben und Bauspardarlehen oder Teile des Darlehens.
Das maximale Darlehen beträgt dabei in der Regel die Differenz zwischen Bausparsumme
und Bausparguthaben bei Auszahlung (inkl. Zinsen etc.) so dass der Gesamtauszahlungsbetrag
gleich der Vertragssumme ist. In manchen Tarifen errechnet sich das maximale Darlehen
anhand eines Vielfaches der bis zum Zuteilungsstichtag verdienten Guthabenzinsen.
Bei Auszahlung von Darlehensbeträgen, muss auf jeden Fall der Nachweis der
wohnwirtschaftlichen Verwendung erbracht werden.
c) Mehrzuteilung (wird
nicht von allen Bausparkassen angeboten). Die Bausparkasse kann dem Bausparer
bei Vorliegen aller Zuteilungsvoraussetzungen ein höheres als in b) beschriebenes
Darlehen anbieten (Mehrzuteilung). Dies ist entweder bereits im Vertrag als Option
so festgehalten oder kann von der Bausparkasse mit Zustimmung des BaFin angeboten
werden. Ggf. sind damit Änderungen des Zinssatzes oder der Tilgungsintensität
verbunden.
d) Wahlzuteilung (wird nicht von allen Bausparkassen angeboten).
Die Bausparkasse kann dem Bausparer bereits vor Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen
ein Darlehen anbieten (Wahlzuteilung). Dies ist entweder bereits im Vertrag als
Option so festgehalten oder kann von der Bausparkasse mit Zustimmung des BaFin
angeboten werden. Die Modalitäten für die Wahlzuteilung variieren erheblich.
Der Bausparer gibt den gewünschten Darlehenszins in Höhe des benötigten
Bauspardarlehens an. Der erforderliche Tilgungsbeitrag wird in Abhängigkeit
der erreichten Guthabensaldensumme oder anderer Bewertungsverfahren errechnet.
Gibt der Bausparer stattdessen neben dem Darlehenszins die Höhe des gewünschten
Tilgungsbeitrages vor, wird umgekehrt die Höhe des möglichen Darlehens
bestimmt.
Die Auszahlung des Darlehens kann ganz oder teilweise durch die
Bausparkasse verweigert werden, wenn die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und
Tilgungsrate nicht gewährleistet, oder wenn eine gegebenenfalls notwendige
Absicherung des Darlehens (Ersatzsicherheiten oder dingliche Sicherheit) nicht
möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit des Bausparens stellt das
Wohn-Riestern dar.
Weitere Daten hierzu, sowie sonstige Riester-Formen bei Rententips.de
Bauleistungsversicherung