Bausparvertrag
Bausparvertrag
Bei
einem Bausparvertrag handelt es sich um eine staatlich begünstigte Sparform,
für die nach Vorliegen der Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie gezahlt
wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens
entsteht aus der Einrichtung des Vertrages nicht.
Nach Einrichtung des
Bausparvertrages kann es, je nach Bedarf des Bausparers, erforderlich sein, bis
zum Erreichen der Darlehensphase einen Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit einzurichten.
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