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Bausparvertrag

Bausparvertrag

Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine staatlich begünstigte Sparform, für die nach Vorliegen der Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie gezahlt wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens entsteht aus der Einrichtung des Vertrages nicht.

Nach Einrichtung des Bausparvertrages kann es, je nach Bedarf des Bausparers, erforderlich sein, bis zum Erreichen der Darlehensphase einen Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit einzurichten.

Noch mehr Informationen zum Bausparvertrag finden Sie auf www.monetos.de

 

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