Bausparvertrag Einrichtung
Einrichtung
Ein Bausparvertrag kommt zustande, wenn ein Sparer mit einer Bausparkasse einen entsprechenden Vertrag schließt. Ein Abschluss für Sparer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise für Jugendliche, die vermögenswirksame Leistungen anlegen wollen.
Der Vertrag hat folgende Inhalte:
Tarif, Vertragssumme, Abschlussgebühr (etwa 1 % bis 1,6 % der Vertragssumme), Guthabenverzinsung, Darlehenszins und Regelsparrate. Die Tarifdaten werden bei Vertragsabschluss festgelegt und können im Vertragsverlauf nicht verändert werden. Die Guthaben- und Darlehenszinsen unterliegen damit keiner Marktschwankung.
Nach der Abgabenordnung (§ 154 AO) muss eine Legitimationsprüfung vorgenommen werden. Eventuell ist ein Freistellungsauftrag wegen des Zinsabschlags zu erteilen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Sparer auszuhändigen. In Ihnen werden Details des Vertrages geregelt (mögliche Vertragsänderungen, weitere Gebühren oder Boni, Kündigungsmodalitäten, Wartefristen etc.) .
Eine Aussage des Sparers über eine später geplante Verwendung der Bausparmittel gegenüber der Bausparkasse ist nicht erforderlich.
In Österreich bieten die Bausparkassen - anders als bisher in Deutschland - Tarife mit variablen Guthaben- insbesondere aber variablen Darlehenszinsen an: Der variable Darlehenszins wird dabei wie folgt berechnet: Der Durchschnitt des Euro-Zinsswap-Satzes 3 Jahre gemäß der von der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlichten Tabelle "Tägliche Euro-Zinsswap-Sätze", Spalte 3 Jahre, für 15. August, 15. September und 15. Oktober (bzw. für den jeweils folgenden Banktag) des Berechnungsjahres wird um 1,0 erhöht und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf -oder abgerundet. Die Basisformel für den variablen Zinssatz lautet also: Durchschnitt Euro-Zinsswap-Satzes 3 Jahre 15.8., 15.9. und 15.10. + 1,0, kaufmännisch gerundet auf volle Zehntel-Prozentpunkte. Der so ermittelte Zinssatz ist mit einer Untergrenze von 3,0% und einer Obergrenze von 6% für die Verzinsung des folgenden Kalenderjahres anzuwenden. Die Anpassung des Darlehenszinssatzes anhand der genannten Kriterien erfolgt einmal jährlich und zwar mit Wirkung ab 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Kalenderjahr. Die Änderung wird dem Kunden vor Wirksamkeit schriftlich unter gleichzeitiger Bekanntgabe der sich bei gleich bleibender Vertragslaufzeit ergebenden neuen Rate bekanntgegeben.