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Impressum

Bausparvertrag Zuteilung

Zuteilung

Zugeteilt wird ein Bausparvertrag, wenn er an einem bestimmten Stichtag alle Zuteilungsvoraussetzungen wie Mindestsparzeit, Mindestguthaben und Mindestbewertungszahl erfüllt hat.

Nach dem Bausparkassengesetz dürfen sich die Bausparkassen nicht verpflichten, die Zuteilung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu garantieren.

Je nach Bausparkasse kann sich an die Zuteilung eine Ruhephase oder die Auszahlung anschließen.

Bausparvertrag Einrichtung Darlehensphase