Darlehensphase
Darlehensphase
Mit Vertragsabschluss wurden bereits Nominalzins des Darlehens und eventuelle Tarifgebühren (Darlehensgebühr, Agio, Disagio, Kontogebühr etc. je nach Tarif) vereinbart. Mit Beginn der Darlehensphase schließen Bausparer und Bausparkasse einen Darlehensvertrag, in dem die konkrete monatliche Darlehensrate vereinbart ist. Sie besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil und richtet sich in der Regel nach der erreichten Bewertungszahl, dem Darlehensbetrag und/oder der Vertragssumme. Ggf. werden weitere Gebühren (Wertermittlungsgebühren, Darlehensversicherungen, ...) vereinbart. Daraus errechnet sich der Effektivzins.
Je nach gewähltem Bauspartarif beträgt die Zins- und Tilgungsleistung zwischen 0,3 % und 0,8 % der Bausparsumme pro Monat. Es gibt Varianten, bei denen der Zins- und Tilgungsbeitrag in Abhängigkeit des konkreten Darlehens errechnet wird (etwa zwischen 0,6 % und 1,6 % des Darlehensbetrages). Sondertilgungen bis hin zur völligen Tilgung des Bauspardarlehens sind jederzeit, ohne dass Gebühren anfallen, möglich. Bei hohen Sondertilgungsbeträgen (ab etwa 10 % des Restdarlehens) kann ggf. eine anteilige Reduktion der Monatsrate auf Antrag verlangt werden.
Nach der vollständigen Tilgung erfolgt die Freigabe eventuell vorhandener Sicherheiten durch die Bausparkasse.
Ein Jahreskontoauszug wird auch in der Darlehensphase erstellt.