Sparphase des Bausparvertrages
Sparphase
Während der Sparphase wird das Bausparkonto durch regelmäßige eigene Zahlungen und/oder vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bis zur vertraglich vereinbarten Mindestansparsumme (im Durchschnitt zwischen 40 % und 60 % der Vertragssumme) bedient. Sonderzahlungen, auch von Personen die nicht Vertragsinhaber sind, sind jederzeit möglich. Das Guthaben wird dabei jährlich mit dem im Vertrag festgelegten, tarifabhängigen Guthabenzins verzinst.
Ein jährlicher Kontoauszug wird zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt. Er beinhaltet die Auflistung sämtlicher Buchungen (Soll und Haben) sowie die verbuchten Guthabenzinsen bzw. den an das Finanzamt abgeführten Zinsabschlag.
Gleichzeitig erhält der Sparer zu diesem Termin ein Formular für die Beantragung der Wohnungsbauprämie für das abgelaufene Sparjahr