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Vertragsänderungen Bausparvertrag

Vertragsänderungen

Der Vertrag kann während der Sparphase, entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verändert werden. Vertragsänderungen können sein:

a) Teilung. Der Vertrag wird in 2 oder mehr Teilverträge geteilt wobei das Guthaben entsprechend (nach Wunsch des Bausparers) aufgeteilt wird. Die Bewertungszahlen werden neu errechnet.

b) Zusammenlegung. Es können separat abgeschlossene Verträge zusammen gelegt werden. Dies ist in der Regel nur unter identischen Tarifen möglich. Die Bewertungszahlen werden neu errechnet.

c) Ermäßigung. Die Vertragssumme kann ermäßigt werden. Die Bewertungszahl wird entsprechend anteilig erhöht und kann so zu einer früheren Zuteilung führen. Das maximale Bauspardarlehen verringert sich entsprechend.

d) Erhöhung. Die Bausparsumme kann erhöht werden. Die Bewertungszahl wird entsprechend anteilig verringert und kann so zu einer verzögerten Zuteilung führen. Eine der Erhöhungssumme entsprechende Abschlussgebühr ist zu entrichten. Das maximale Bauspardarlehen erhöht sich entsprechend.

e) Variantenwechsel. Sind in einem Tarif mehrere Varianten möglich, so kann zwischen diesen Varianten (ggf. mit Einschränkungen) gewechselt werden. Varianten unterscheiden sich in der Regel im Guthaben und Darlehenszins oder den notwendigen Zuteilungsvoraussetzungen.

Alle Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung der Bausparkasse und sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. Sie wird dann in der Regel zustimmen da die Verweigerung nur aus bauspartechnischen Gründen möglich ist. Einzig die Erhöhung der Bausparsumme ist nach längerer Vertragslaufzeit nur begrenzt möglich. Normalerweise werden für Vertragsänderungen Gebühren erhoben. In der Darlehensphase sind Vertragsänderungen nicht mehr möglich.

Sparphase des Bausparvertrages Verwendung der Darlehensmittel