Der-Bausparvertrag
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Impressum

Verwendung der Darlehensmittel

Verwendung der Darlehensmittel

Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Als solche gelten u. a.:

* Bau und Erwerb sowie die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen
* der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden
* Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten
* der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift
* die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen dienen

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